Die Möglichkeiten zur Regelung seines Nachlasses sind neben der gesetzlichen Erbfolge in Form der Erbeinsetzung, dem Abschluss eines Erbvertrages oder durch Einräumung eines Vermächtnisses vielfältig und nicht immer ohne die Hilfe eines Experten zu verwirklichen. Zumal hierbei neben der rechtlichen Komponente auch eine starke persönliche Komponente hinzu kommt. In diesem Zusammenhang beraten wir Sie gerne zu den Ihnen vom Gesetz eingeräumten Möglichkeiten und zu einer interessengerechten Lösung Ihres letzten Willens.

Auch bei der Durchsetzung ihrer Rechte als Erben sind bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft wichtige Punkte zu beachten, die mitunter nicht ohne die Hilfe eines Fachmanns gelöst werden können.

In diesem Zusammenhang bieten wir Ihnen an, Ihnen bei der Ausgestaltung Ihres Testaments und Ihres letzten Willens behilflich zu sein. Umgekehrt auch bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft und der Durchsetzung ihrer Rechte als Erben möchten wir Ihnen anbieten Ihre Rechte wahrzunehmen. Hierbei umfasst unser Tätigkeitsfeld auch Ihre Interessen als Pflichtteilsberechtigter. 

 

Zu unseren Leistungen, die wir Ihnen in diesem Bereich anbieten, zählen unter anderem: 

  • Ausschlagung
  • Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
  • Erbschein und Erbscheinverfahren
  • Erbverträge und Testamentsgestaltung
  • Erbrecht mit Auslandsbezug
  • Pflichtteilsanspruch und Pflichtteilsergänzungsanspruch
  • Testamentsgestaltung
  • Unternehmensnachfolge
  • Vermächtnisse
  • Vorweggenommene Erbfolge